Kosten
5. April 2009 von toda
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Die von mir angebotenen Beratungsformen können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die lösungsorientierte Beratung ist keine Therapie für eine psychische Störung mit Krankheitswert. Es handelt sich um Beratung und nicht um Psychotherapie…
Im Rahmen der Eheberatung / Paarberatung, der Familienberatung / Familientherapie, der Supervision / Coaching sowie bei Mediation / Familienmediation kann es hilfreich sein, die Gesprächsdauer auf 90 Minuten auszudehnen. Individuelle Preisgestaltungen sind -aus sozialen Gründen- im Einzelfall und auf Anfrage möglich.
Systemische Individualberatung:
60 Minuten = € 90,00
Systemische Eheberatung / Systemische Paarberatung:
60 Minuten = € 90,00
Systemische Familienberatung / Systemische Familientherapie:
60 Minuten = € 90,00
Systemische- bzw. lösungsorientierte Beratung ist meist schon nach wenigen Stunden erfolgreich. Die Kosten der Beratung sind dadurch überschaubar.
Systemische Supervision / Systemisches Coaching:
Umfang und Durchführung sowie die Kosten von Supervision / Coaching werden individuell vereinbart.
Mediation (BAFM) / Familien-Mediation (BAFM):
Umfang und Durchführung sowie die Kosten von Mediation / Familien-Mediation werden individuell vereinbart.
Mediation / Familien-Mediation führe ich auch zusammen mit einem anwaltlichen Mediator / anwaltlichen Mediatorin (Co-Mediation) nach den Richtlinien der BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.) durch.
Bitte beachten Sie, dass evtl. noch Zusatzkosten im Rahmen eines Beratungsanwaltes / Beratungsanwältin für eine Rechtsberatung außerhalb der Mediation anfallen können. Dieses trifft ebenso für eine notarielle Beurkundung des Memorandums zu.
Im Vergleich mit einem langwierigen Gerichtsverfahren, bei dem sich die anfallenden Gebühren an der Höhe des Streitwertes orientieren, fallen bei einer Mediation geringere Kosten an, da nach Stundensätzen abgerechnet wird.
Bei einer Mediation / Familien-Mediation werden die Kosten von den Klienten / Konfliktparteien in gleichem Umfang, also je zur Hälfte, getragen. Bei innerbetrieblichen Konflikten (Arbeitgeber / Arbeitnehmer) werden die Kosten in der Regel durch den Arbeitgeber übernommen.
Einige Rechtschutzversicherer haben die Mediation / Familien-Mediation als anerkanntes Verfahren der Streitschlichtung in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob die Kosten übernommen werden.
Mediations-Rechtsschutz
Die Finanzierung der Mediation ist für viele Konfliktparteien ein ganz wesentlicher Aspekt, sich für dieses Verfahren oder – manchmal notgedrungen – für eine andere Form der Auseinandersetzung zu entscheiden. Es sollte daher bei der Klärung der Verfahrenskosten nicht übersehen werden, dass es mittlerweile eine ganze Reihe von Rechtsschutzversicherungen gibt, die sich für Mediation stark machen. Die Branche der Rechtsschutzversicherer sieht die sozialpolitischen Aufgabe, streitschlichtend zu wirken und in diesem Sinne auch über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Mediation zu unterstützen und zu fördern. Daneben entwickelt sich immer mehr die Zielrichtung weg vom Kostenerstatter und hin zum Rechtsdienstleister mit dem Angebot einer Palette unterschiedlicher Konfliktlösungsverfahren. Hier hat sich u.a. besonders die DAS hervorgetan, die ihre Kunden über die Möglichkeit der Mediation in den vom Versicherungsvertrag umfassten Rechtsgebieten frühzeitig aufklärt. Auch bei anderen Rechtsschutzversicherern lohnt es sich, im konkreten Fall nachzufragen, Voraussetzung ist allerdings:
- dass es in der Mediation zugleich um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen geht,
- dass es sich um ein vom Versicherungsvertrag umfasstes Rechtsgebiet handelt,
- dass ein „Versicherungsfall“ vorliegt,
- dass schließlich keine Ausschlussregelung greift.
In der Familienmediation liegt die Besonderheit vor, dass es im Familien- und Erbrecht bedingungsgemäß nur Beratungs-Rechtsschutz gibt. Dies bedeutet im Falle einer Bereitstellung des Beratungshonorars (angelehnt an die frühere Erstberatungsgebühr) durch die RSV für den/die MediatorIn, dass die Medianten sich entscheiden müssen, entweder diese Gebühr für die Mediation zu verwenden oder für die Beratungsanwälte.
Es gibt erfreulicherweise zwei Rechtsschutzversicherungen, die über dieses Angebot hinaus auch für Familienmediationen Rechtsschutz gewähren. Auf dieses Angebot wollen wir seitens unseres Verbandes, der sich speziell der Familienmediation widmet, besonders hinweisen. Die Deurag (www.deurag.de) sowie die Auxilia (www.auxilia.de) leisten Kostenerstattung der außergerichtlichen Konfliktregelung durch Mediation
- von höchstens acht Sitzungsstunden
- à maximal € 180,00 pro Stunde;
- wenn nicht versicherte Personen am Verfahren beteiligt sind, anteilig;
- auch bei Familienmediation;
- der/die MediatorIn muss kein/e Rechtsanwalt/anwältin sein!
Dieses besondere Angebot (zumindest in Form eines Zuschusses zur Mediation) wird bislang – vermutlich mangels Bekanntheit – nicht in Anspruch genommen. Wir halten es für wichtig, unsere Mitglieder auf das beachtliche Engagement von Seiten der Rechtsschutzversicherer hinzuweisen. Es sollte Aufgabe und Interesse der MediatorenInnen sein, ihre Klienten über diese Möglichkeit der Mediationsfinanzierung aufzuklären.
Friederike Woertge, Rechtsanwältin, Stellvertretende Sprecherin der BAFM
Online-Beratung
Die Beratung umfasst:
- das Durcharbeiten Ihrer Anfrage
- die Einschätzung und Erklärung Ihres Problems
- die Erarbeitung von Lösungswegen
Die Kosten für eine Stunde (60 Minuten) Online-Beratung betragen € 65,00. Ich werde Ihnen vorab ein unverbindliches Angebot machen, in dem ich Ihnen auch meine Kontodaten mitteilen werde. So haben Sie immer die volle Kontrolle über die anfallenden Kosten! Es werden nur Anfragen beantwortet, die Vorab bezahlt wurden. Auf Anfrage erhalten Sie auch eine persönliche Rechnung.